Alarmstufe, Warnstufe, Basisstufe:

Seit Mittwoch, den 03.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe und auch Hessen steht kurz davor, den Grenzwert der Intensivbettenbelegung zu überschreiten. Die Tendenz aller Werte ist nach wie vor steigend, so dass bereits vor dem kommenden Spieltag (21.11.2021) die Alarmstufe ausgerufen werden könnte. Zusätzlich haben die kühleren Herbsttage und das wechselhafte Wetter der letzten Wochen eine erste Erkältungswelle ausgelöst.

Umso wichtiger ist es jetzt, sich weiter konsequent an das Hygienekonzept des BSV sowie die allgemeinen AHA+L-Regeln (Abstand halten, auf Hygiene achten, medizinische Maske tragen, regelmäßiges Lüften) zu halten.

Zum 05.11.2021 tritt eine Änderung der Corona-Verordnung Sport in Kraft. Bei Verbandsrundenspielen oder sonstigen Turnieren ist für den Zutritt nicht-immunisierter Personen zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.

In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb in geschlossenen Räumen 2G gilt.

Man muss hinzufügen, dass es an der Peripherie von Baden-Württemberg (Hessen und Bayern)  Schachvereine gibt, die Mitglied in den Schachverbänden Baden und Württemberg sind. Es gelten dann die Verordnungen des Bundeslandes, in dem der jeweilige Wettkampf ausgetragen wird.

Neues aus dem Badischen Schachverband zu Corona