Das Präsidium des DSB hat entschieden – Bindrich wehrt sich

In seiner Sitzung vom 19.01. hat das Präsidium des Deutschen Schachbundes über den Vorfall beim Spiel Eppingen gegen Katernberg (2. Runde am 21.10.2012) entschieden und eine Funktions- und Spielsperre gegen GM Falko Bindrich für die Dauer von zwei Jahren verhängt. Sie hat auch beschlossen, den Vorgang an die Ethikkommission der FIDE (Weltschachbund) zu melden. Berücksichtigt hat das Präsidium nach eigenen Angaben, dass bereits das Beisichführen technischer Hilfsmittel untersagt ist und Bindrichs Weigerung, sich einer zulässigen Kontrollmaßnahme zu unterziehen, als Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels gewertet wird.
Falko Bindrich will sich gegen das faktische Berufsverbot zur Wehr setzen, wie er in einer Stellungnahme am 30.01. bekannt gab. Zunächst einmal wird er gemäß § 57 Abs. 3 der DSB-Satzung das Schiedsgericht des DSB anrufen und behält sich im Bedarfsfall den Gang vor ein Zivilgericht vor.

Neues zum „Fall Bindrich“

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